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Workshop in Jork am 26.09.2020: Dokumentation liegt vor

Erhalt und behutsame Weiterentwicklung regional-authentischer Ortsbilder sind Zielvorstellungen kommunaler Entwicklungsplanung, die u.a. die Qualitätssicherung und Identitätsstiftung fördern sollen. Gestaltungssatzungen können hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Es gibt jedoch auch Meinungen, die  Notwendigkeit und/oder Wirksamkeit von Gestaltungssatzungen bezweifeln. Zu viel Reglement und Bevormundung, sowie die Behinderung zukünftiger (individueller) Entwicklungen werden befürchtet.

Andererseits darf nicht vergessen werden, dass die Gestaltung von Orten immer durch und für eine Gemeinschaft erfolgt und niemand kann sich ernsthaft einer qualitätsvollen Ortsgestaltung verschließen, da sie für alle einen „Wohlfühlfaktor“ darstellt und auch das Ansehen jeder Gemeinde hebt. Doch wer weiß bzw. beurteilt was Qualität in der Ortsbildgestaltung darstellt und wie diese sichergestellt werden kann?

Der Workshop „Die Gestaltungssatzung – Qualitätssicherung in der Ortsbildgestaltung“ am 26.09.2020 in Jork widmete sich daher der Frage,  Beurteilungskategorien von Ortsbildern zu definieren und über individuelle Befragungen – speziell auch für Jork – Bewertungspräferenzen an Hand von Beispielen zu ermitteln. Die Auswertung und Diskussion der durchschnittlichen Bewertungen, sowie abgeleitete Erkenntnisse und Empfehlungen, sollen helfen eine zeitgemäße Überarbeitung der örtlichen Gestaltungssatzung zu ermöglichen.

Die Dokumentation des Workshops kann über den folgenden link heruntergeladen werden: Workshop Jork