Dies ist die Website von BauKulturLand - Forum BauKulturLand zwischen Elbe und Weser e.V.. Dies ist eine Unterseite mit dem Titel Schönheitskur für den Rathausmarkt in Bremervörde?.

.

Diese Seite enthält die folgenden Abschnitte:

  1. Sekundäres Menü
  2. Seitentitel-Bereich mit Startseiten-Link
  3. Hauptmenü
  4. Haupt-Inhaltsbereich
  5. Fußzeilen-Bereich
Teaser-Bereich

Schönheitskur für den Rathausmarkt in Bremervörde?

Am 30.10.2023 veranstaltete die Arbeitsgruppe Baukultur des Kultur- und Heimatkreises  gemeinsam mit dem Forum BauKulturLand  im Ludwig-Harms-Haus in Bremervörde einen öffentlichen Dialog zur Innenstadtgestaltung. Thema war die aktuelle Fortschreibung des Rahmenplans zum Sanierungsgebiet Innenstadt Mitte und hierbei besonders die zukünftige Gestaltung des Rathausmarktes. In einem mit vielen Beispielen reich bebilderten Referat sprach  Lothar Tabery 10 Merkmale an, die bei einer fachlich fundierten Ausarbeitung eines Rahmenplanes beachtet und unter intensiver Einbeziehung einer mitwirkungsbereiten Öffentlichkeit ausführlich diskutiert werden müssen. Der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung des Rahmenplanes „Innenstadt Mitte“ und dessen bisherige Vorstellung in der Öffentlichkeit erfüllen jedoch diese Anforderungen nicht.

Im Laufe der anschließenden, von Kersten Schröder-Doms geleiteten, offenen Diskussion kamen diverse Veranstaltungsteilnehmer zu Wort und brachten Ihre Überlegungen und Wünsche zum Ausdruck. Hierbei wurden auch drei Kernpunkte der Veranstaltungsinitiatoren diskutiert, die als Hinweise für den weiteren Umgang mit der Thematik an Verwaltung und Politik gerichtet sind. Dies sind:

  1. eine deutlich tiefergehende Auseinandersetzung mit der Gestaltungsproblematik, mit allen relevanten Akteuren der Stadt unter unabhängiger fachlicher Moderation (Gestaltungsbeirat) und Beteiligung von Verkehrsplanern.
  2. hierbei Aufarbeitung der wichtigsten Gestaltungsfragen (Gestaltungsmerkmale) mit Festlegungen und Begründung der im Rahmen der Fachdiskussionen (gemeinsam) getroffenen Entscheidungen zu den Leitbildfindungen.
  3. Erstellung von klaren Regelungen zur Qualitätssicherung für die weitere Gestaltung des Rahmenplangebietes durch verbindliche Festsetzungen, z.B. durch Entwicklung eines Gestaltungskatalogs bzw. einer Gestaltungssatzung.
Foto: Ralf G. Poppe

Lothar Tabery bot in diesem Zusammenhang Hilfestellung durch den Beirat für Baukultur Niedersachsen an. Für die im Rahmenplan zu erarbeitenden wichtigsten Regelungen riet  Kersten Schröder-Doms dem Stadtrat, eine Selbstbindung zur Verbindlichkeit vorzusehen, um unerwünschte  Nebenwirkungen bei zukünftigen Bebauungen zu vermeiden. Es liegt nun bei den politischen Vertretern, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Der Zeitfaktor spielt hierbei keine Rolle. Die Qualität des Rahmenplanes steht im Vordergrund.